Allgemeine Geschäftsbedingungen | AGB
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschliesslich für sämtliche Verträge, Dienstleistungen und Angebote des Geschäftsbereichs «Computer Support Züri Oberland und Zürisee». Inhaberin der Marke sowie Vertragspartnerin ist die Faessler Media GmbH, Dürnten (im Folgenden «Anbieter» genannt).
Für Leistungen, Projekte und Angebote, welche durch die Faessler Media GmbH als Werbeagentur ausserhalb des Geschäftsbereichs «Computer Support Züri Oberland und Zürisee» erbracht oder angeboten werden, gelten ausschliesslich die hierfür vorgesehenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Faessler Media GmbH. Diese sind in ihrer jeweils gültigen Fassung unter https://faesslermedia.ch/agb abrufbar.
Abweichende oder zusätzliche Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Leistungsbeschreibung
Der Anbieter erbringt technische Support-Dienstleistungen im Bereich der Computer- und IT-Infrastruktur sowie weitere Beratungs- und Dienstleistungen in angrenzenden Bereichen wie Netzwerktechnik, Datensicherung, Cloud-Dienste sowie ergänzend Web- und Designleistungen.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot des Anbieters mündlich, schriftlich, per E-Mail oder durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung akzeptiert. Bei mündlichen Vereinbarungen oder kurzfristigen Einsätzen (z. B. nach telefonischem Kontakt) gilt der Vertrag als abgeschlossen, sobald der Anbieter mit der Erbringung der Dienstleistung beginnt. Der Kunde anerkennt ausdrücklich, dass auch telefonisch erteilte Aufträge sowie telefonische Beratungen oder Supportauskünfte kostenpflichtig sind. Anfahrts- und Wegzeiten gelten als Bestandteil der Arbeitszeit und werden entsprechend in Rechnung gestellt.
Die Abrechnung der erbrachten Dienstleistungen erfolgt gemäss der jeweils gültigen Preisliste des Anbieters, welche auf der Website veröffentlicht ist. Mit der Beauftragung – insbesondere auch telefonisch, per Fernwartung oder durch Inanspruchnahme der Dienstleistung – anerkennt der Kunde die jeweils gültigen Preise als verbindlich. Der Kunde bestätigt, dass er vor Auftragserteilung Einsicht in die Preisliste nehmen konnte oder ihm diese auf Wunsch mitgeteilt worden wäre. Massgebend sind die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise. Auf Wunsch werden die aktuell gültigen Preise dem Kunden vor Beginn der Arbeiten mündlich oder schriftlich mitgeteilt.
Eine gesonderte schriftliche Bestätigung der Arbeitszeit vor Ort ist nicht erforderlich. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Kunde anerkennt, dass die vom Anbieter in Rechnung gestellten Leistungen, Zeitaufwendungen und Spesen als korrekt gelten, sofern er der Rechnung nicht innert 5 Tagen nach Zustellung schriftlich widerspricht.
4. Preise, Zahlungsbedingungen und Mahnungen
Die Abrechnung der Dienstleistungen erfolgt zeitbasiert gemäss der jeweils gültigen Preisliste des Anbieters. Für Vor-Ort-Einsätze gilt eine Mindestverrechnung von 60 Minuten, unabhängig von der effektiven Dauer der Arbeiten vor Ort. Nach Ablauf der Mindestverrechnung erfolgt die Abrechnung minutengenau. Fernwartungs- und telefonische Supportleistungen werden mit einer Mindestverrechnung von 15 Minuten abgerechnet und danach minutengenau verrechnet. Anfahrtskosten werden gemäss der jeweils gültigen Preisliste auf Basis der einfachen Wegstrecke berechnet.
Anfahrtskosten werden gemäss Preisliste auf Basis der einfachen Wegstrecke berechnet.
Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzüge innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Für Neukunden gilt eine Zahlungsfrist von 10 Tagen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Ab Fälligkeit schuldet der Kunde einen Verzugszins von 8 % p.a. Der Verzugszins wird auch während eines Betreibungs-, Rechtsöffnungs- oder Gerichtsverfahrens geschuldet. Der Anbieter ist berechtigt, für jede Mahnung eine Bearbeitungs- und Umtriebsentschädigung von CHF 25.– zu erheben.
Sämtliche Kosten, welche dem Anbieter infolge Zahlungsverzugs entstehen, insbesondere Kosten für Betreibungs-, Inkasso-, Rechtsöffnungs-, Gerichts- und Vollstreckungsverfahren, sind vom Kunden vollumfänglich zu ersetzen, soweit gesetzlich zulässig.
Teilleistungen, Teilzahlungen oder Vergleichszahlungen hemmen den Eintritt des Verzugs nicht und gelten nicht als Verzicht auf die Geltendmachung der gesamten Forderung, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Der Anbieter ist berechtigt, bei Neukunden, erhöhtem Ausfallrisiko oder umfangreichen Aufträgen eine Vorauszahlung oder Akontozahlung zu verlangen. Bis zum vollständigen Zahlungseingang kann der Anbieter die Leistungserbringung verweigern oder unterbrechen.
Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen oder Schäden, die aus einer berechtigten Leistungsunterbrechung infolge Zahlungsverzugs entstehen.
Der Kunde hat nur das Recht zur Verrechnung von Gegenforderungen, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder vom Anbieter ausdrücklich anerkannt wurden.
Rechnungen werden standardmässig per E-Mail zugestellt. Auf Wunsch des Kunden kann die Zustellung per Post erfolgen. Dafür wird eine Versand- und Bearbeitungspauschale von CHF 5.– pro Rechnung erhoben.
Zahlungen des Kunden werden zuerst auf Kosten, Zinsen und erst danach auf die Hauptforderung angerechnet. Der Anbieter ist berechtigt, offene Forderungen ohne weitere Ankündigung dem Betreibungsamt zu übergeben.
5. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Geräte, Komponenten und sonstige Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.
6. Verkauf von Hard- und Softwareprodukten
6.1 Verbindliche Bestellung und Rückgabe
Bestellungen und Beschaffungsaufträge für Hardware, Zubehör, Software und Lizenzen sind nach ihrer Bestätigung durch den Kunden verbindlich. Der Anbieter ist berechtigt, vor der Bestellung eine vollständige Vorauszahlung zu verlangen.
Für ordnungsgemäss gelieferte und mangelfreie Produkte besteht kein freiwilliges Rückgabe-, Umtausch- oder Widerrufsrecht. Eine Rücknahme erfolgt nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters. Allfällige Rücknahmegebühren, Wertminderungen, Versandkosten und Abzüge des Lieferanten trägt der Kunde. Zwingende gesetzliche Widerrufsrechte bleiben vorbehalten.
6.2 Keine freiwillige Garantie
Der Anbieter übernimmt keine selbständige oder freiwillige Garantie im Rechtssinne, sofern eine solche nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.
Allfällige Garantien des Herstellers oder Lieferanten bestehen zusätzlich und richten sich ausschliesslich nach deren Garantiebedingungen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, weitergehende Leistungen zu erbringen, als vom Hersteller oder Lieferanten vorgesehen sind.
6.3 Sachgewährleistung und Fristen
Für neue Waren, die an Privatkunden zum persönlichen oder familiären Gebrauch verkauft werden, verjähren Sachgewährleistungsansprüche zwei Jahre nach Ablieferung.
Bei ausdrücklich als gebraucht oder refurbished bezeichneten Waren wird die Verjährungsfrist, soweit gesetzlich zulässig, auf ein Jahr nach Ablieferung verkürzt.
Die Sachgewährleistung erfasst ausschliesslich Mängel, deren Ursache bereits im Zeitpunkt der Ablieferung vorhanden war. Der Kunde trägt im Rahmen der gesetzlichen Beweislastregeln den Nachweis, dass ein solcher Mangel vorliegt.
Der Kunde hat die Ware nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich mitzuteilen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen. Die Mängelmeldung muss eine nachvollziehbare Fehlerbeschreibung enthalten.
Die Beweislast liegt in der Schweiz grundsätzlich beim Käufer. Es besteht anders als im EU-Recht keine allgemeine Beweislastumkehr zugunsten des Konsumenten.
6.4 Ausschliessliches Reparaturrecht
Die Sachgewährleistungsansprüche des Kunden werden, soweit gesetzlich zulässig, zunächst ausschliesslich auf die kostenlose Behebung des anerkannten Produktmangels beschränkt.
Der Anbieter bestimmt, ob die Prüfung und Reparatur durch ihn selbst, den Lieferanten, den Hersteller oder eine autorisierte Servicestelle erfolgt.
Der Anbieter ist berechtigt, anstelle einer Reparatur ein gleichwertiges mangelfreies Ersatzprodukt oder ein technisch gleichwertiges Nachfolgemodell zu liefern.
Ein Anspruch auf sofortige Ersatzlieferung, Rückerstattung des Kaufpreises, Preisreduktion, Wandlung oder Schadenersatz besteht nicht, solange eine Reparatur oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist möglich und zumutbar ist.
Erst wenn eine Reparatur oder Ersatzlieferung unmöglich ist, verweigert wird, wiederholt fehlschlägt oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt, bleiben zwingende beziehungsweise nicht wirksam ausgeschlossene gesetzliche Rechte vorbehalten.
Ein Reparaturrecht als einziges anfängliches Mängelrecht ist nach den Informationen des Bundes ausdrücklich möglich. Ein gesetzlicher Anspruch auf ein Leihgerät während der Reparatur besteht ebenfalls nicht.
6.5 Übergabe, Prüfung und Garantieabwicklung
Gewährleistungs- und Garantiearbeiten werden grundsätzlich am Geschäftssitz des Anbieters oder bei einer vom Anbieter bestimmten Servicestelle durchgeführt.
Der Kunde hat das Produkt auf eigene Kosten und Gefahr zum Anbieter zu bringen oder nach vorheriger Absprache ausreichend verpackt einzusenden. Bei einem anerkannten Gewährleistungsfall trägt der Anbieter die gewöhnlichen Kosten der Rücksendung an den Kunden.
Es besteht insbesondere kein Anspruch auf:
- kostenlose Anfahrt oder Vor-Ort-Prüfung;
- kostenlose Abholung;
- Demontage oder erneute Montage;
- Installation oder Konfiguration;
- Datensicherung oder Datenwiederherstellung;
- Übernahme von Daten, Profilen oder Einstellungen;
- Einrichtung von Software, Konten, Druckern, Netzwerken oder Peripheriegeräten;
- Expressbearbeitung;
- ein Leih-, Austausch- oder Überbrückungsgerät.
Diese Leistungen sind nicht Bestandteil der Produktgewährleistung und werden bei Beauftragung nach der jeweils gültigen Preisliste verrechnet.
Die normale administrative Abwicklung eines anerkannten Produktmangels mit dem Lieferanten oder Hersteller ist in der Gewährleistungsabwicklung enthalten.
6.6 Kosten bei nicht gedeckten Beanstandungen
Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass:
- kein Mangel festgestellt werden kann;
- das Produkt ordnungsgemäss funktioniert;
- der Fehler durch ein anderes Gerät, Kabel, Netzwerk, Betriebssystem oder eine Software verursacht wird;
- der Mangel nicht bereits bei der Ablieferung angelegt war;
- ein Gewährleistungsausschluss vorliegt;
- oder die Beanstandung auf Fehlbedienung oder unsachgemässe Verwendung zurückzuführen ist,
werden die angefallenen Prüf-, Diagnose-, Reise-, Versand-, Lieferanten- und Bearbeitungskosten nach Aufwand verrechnet.
Der Kunde wird vor der Entstehung erheblicher kostenpflichtiger Aufwendungen über die mögliche Kostenfolge informiert.
6.7 Gewährleistungsausschlüsse
Von der Sachgewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Schäden und Funktionsstörungen infolge:
- unsachgemässer Verwendung oder Nichtbeachtung von Herstellerangaben;
- Sturz, Schlag, Druck, Flüssigkeit, Feuchtigkeit, Hitze oder Verschmutzung;
- Überspannung, Blitzschlag oder ungeeigneter Stromversorgung;
- ungeeigneter Kabel, Netzteile, Adapter oder Zubehörteile;
- Eingriffen, Reparaturen oder Veränderungen durch den Kunden oder unbefugte Dritte;
- Schadsoftware, Viren, fehlerhaften Treibern oder Drittsoftware;
- Betriebssystem-, Firmware- oder Softwareupdates;
- Änderungen an bestehenden Geräten, Netzwerken oder Systemumgebungen;
- normaler Abnutzung oder gewöhnlichem Verschleiss.
Bei Akkus und Batterien stellt eine alters- und nutzungsbedingte Verringerung der Kapazität keinen Mangel dar. Material- oder Fabrikationsfehler bleiben vorbehalten.
Eine bestimmte Kompatibilität mit vorhandener Hardware, Software, Betriebssystemen, Anschlüssen oder zukünftigen Updates wird nur geschuldet, wenn sie vom Anbieter für eine konkret bezeichnete Systemumgebung ausdrücklich zugesichert wurde.
Die Ausschlüsse gelten nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln, ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften oder soweit zwingendes Recht entgegensteht.
6.8 Haftung und Produkthaftung
Weitergehende Ansprüche, insbesondere für indirekte Schäden, Folgeschäden, Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn und Datenverlust, werden soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Unberührt bleiben die Haftung für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden, zwingende Ansprüche wegen Personen- und Körperschäden sowie zwingende Ansprüche nach dem Produktehaftpflichtgesetz.
7. Termine und Absagen
Vereinbarte Termine – sowohl vor Ort als auch per Fernwartung – sind verbindlich. Kann ein Termin vom Kunden nicht eingehalten werden, ist dies dem Anbieter so früh wie möglich mitzuteilen. Erfolgt eine Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder erscheint der Kunde nicht bzw. ist bei Fernwartung nicht erreichbar, ist der Anbieter berechtigt, den für den Termin eingeplanten Aufwand gemäss der gültigen Preisliste oder mindestens eine Pauschale von CHF 80.– in Rechnung zu stellen. Bei Vor-Ort-Terminen gilt dies auch für den für die Anfahrt vorgesehenen Aufwand.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter alle notwendigen Informationen und Zugänge zur Verfügung zu stellen, die zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen erforderlich sind.
Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten vor Beginn der Arbeiten verantwortlich. Ohne ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung übernimmt der Anbieter keine Datensicherungen. Computer Support Züri Oberland und Zürisee übernimmt nachträglich keinerlei Haftung für Datenverlust. Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle wichtigen Daten vor Ausführung der Arbeiten durch geeignete Backup-Lösungen gesichert sind.
9. Fernwartung
Der Kunde ermächtigt den Anbieter, im Rahmen von Fernwartungs-, Remote- und Supportleistungen auf seine Systeme, Geräte und Benutzerkonten zuzugreifen, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Fernwartungssitzungen zum Zweck der Leistungserbringung, Qualitätssicherung, Abrechnung sowie zur Beweissicherung und zum Nachweis der ordnungsgemässen Vertragserfüllung protokolliert werden können. Die Protokollierung kann insbesondere Verbindungsdaten wie Datum, Uhrzeit, Dauer, verwendete Systeme sowie technische Sitzungsinformationen umfassen.
Der Anbieter ist zudem berechtigt, Fernwartungssitzungen in Einzelfällen ganz oder teilweise aufzuzeichnen, sofern dies zur Dokumentation der erbrachten Leistungen, zur Nachvollziehbarkeit von Arbeitsschritten oder zur Absicherung bei späteren Meinungsverschiedenheiten erforderlich erscheint. Eine Aufzeichnung erfolgt ausschliesslich zu den genannten Zwecken.
Der Kunde kann eine Aufzeichnung vor Beginn der Sitzung ablehnen. In diesem Fall behält sich der Anbieter vor, die Fernwartung nicht durchzuführen oder nur eingeschränkt zu erbringen, sofern eine ausreichende Dokumentation der Leistungserbringung nicht möglich ist.
Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Datenverluste oder Funktionsstörungen, die im Rahmen der Fernwartung entstehen, sofern kein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten vorliegt.
10. Gewährleistung und Haftung
Der Anbieter garantiert eine fachgerechte Ausführung der vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Es wird jedoch kein bestimmter Erfolg oder eine bestimmte Problemlösung geschuldet. Der Kunde trägt das Risiko, dass die beauftragten Leistungen möglicherweise nicht zur gewünschten Problemlösung führen.
Die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. In jedem Fall ausgeschlossen ist die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn.
Eine Haftung für Datenverlust besteht nur, wenn der Anbieter den Verlust grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat und der Kunde seiner Pflicht zur vorherigen Datensicherung nachgekommen ist. Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung übernimmt der Anbieter keine Datensicherungen.
Für Schäden, die durch Cyberangriffe, Viren, Malware oder Ausfälle von Cloud-Diensten entstehen, haftet der Anbieter nur, wenn diese Schäden nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters verursacht wurden.
Die Haftung des Anbieters ist in allen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftungsbeschränkung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ist ausgeschlossen.
Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen, Leistungseinschränkungen oder Schäden, die durch höhere Gewalt, Naturereignisse, Stromausfälle, Internetausfälle, Cyberangriffe oder Störungen von Drittanbietern (z. B. Internet-, Cloud- oder E-Mail-Dienste) verursacht werden.
11. Vertragsdauer und Kündigung
- Die Dauer des Vertrages wird individuell vereinbart und richtet sich nach dem vereinbarten Umfang der Dienstleistungen.
- Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Partei gegen wesentliche Vertragspflichten verstösst und diese Pflichtverletzung nach schriftlicher Abmahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben wird.
- Kündigungen bedürfen der Schriftform.
12. Vertraulichkeit und Datenschutz
Der Anbieter verpflichtet sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und ausschliesslich zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen zu verwenden.
Der Anbieter hält sich an die Bestimmungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (revDSG) und – soweit anwendbar – an die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO).
Werden im Rahmen der Leistungserbringung Dienste oder Speicherlösungen von Drittanbietern (z. B. Microsoft, Google, Hostpoint oder anderen Cloud-Anbietern) eingesetzt, gelten zusätzlich deren Datenschutz- und Nutzungsbestimmungen. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen dieser Drittanbieter.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dem Anbieter nur solche Daten zur Verfügung zu stellen, die für die Durchführung des Auftrags erforderlich sind, und sicherzustellen, dass er zur Weitergabe dieser Daten berechtigt ist.
Die im Rahmen von Fernwartungen erfassten Protokolle und allfälligen Sitzungsaufzeichnungen werden vertraulich behandelt, ausschliesslich zu den vertraglich vorgesehenen Zwecken verwendet und nur so lange aufbewahrt, wie dies zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, zur Durchsetzung oder Abwehr von Rechtsansprüchen oder zur ordnungsgemässen Geschäftsabwicklung erforderlich ist. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
13. Referenzen und Eigenwerbung
Bei Firmenkunden, einschliesslich Einzelfirmen, sowie bei Vereinen und Organisationen ist der Anbieter berechtigt, die Geschäftsbeziehung zu Referenz- und Eigenwerbezwecken zu nennen und den Kunden als Referenz aufzuführen. Selbstverständlich erfolgt keine Veröffentlichung vertraulicher Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Zugangsdaten oder personenbezogener Daten.
Dies umfasst insbesondere die Nennung des Firmen-, Vereins- oder Organisationsnamens, die Verwendung des Firmen-, Vereins- oder Organisationslogos sowie die Veröffentlichung von Bildmaterial, Screenshots, Projektbeschreibungen und Inhalten, welche zum Zeitpunkt der Erstellung oder Veröffentlichung der Referenz öffentlich auf der Website des Kunden, in dessen offiziellen Online-Auftritten, sozialen Medien oder in sonstigen öffentlich zugänglichen Quellen verfügbar waren. Dies gilt ebenfalls für Bilder, Fotografien, Screenshots, Grafiken sowie sonstige Inhalte, welche im Rahmen des Auftrags erstellt, bearbeitet, beschafft oder durch den Kunden zur Verfügung gestellt wurden. Für die Referenznutzung ist der Zeitpunkt der Erstellung beziehungsweise Veröffentlichung der Referenz massgebend. Eine nachträgliche Prüfung der öffentlichen Verfügbarkeit, Aktualität oder zwischenzeitlicher Änderungen der verwendeten Inhalte erfolgt nicht.
Der Kunde erklärt sich zudem ausdrücklich mit der Verwendung seines Firmen-, Vereins- oder Organisationsnamens sowie seines Logos in Kundenlisten, Logo-Slidern, Logo-Walls und vergleichbaren Referenzdarstellungen einverstanden. Dies gilt unabhängig davon, über welche Marke oder welchen Geschäftsbereich der Faessler Media GmbH die Leistung ursprünglich erbracht wurde.
Die Präsentation von Referenzen kann insbesondere auf den Webseiten, in sozialen Medien, Präsentationen, Offerten sowie weiteren Marketing- und Kommunikationsmitteln von Computer Support Züri Oberland und der Faessler Media GmbH als Inhaberin der Marke Computer Support Züri Oberland erfolgen.
Abweichende Vereinbarungen bezüglich der Referenznutzung bedürfen der Schriftform und sind vor Auftragserteilung zu treffen. Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung vorliegt, gilt die Referenznutzung gemäss den vorstehenden Bestimmungen als vereinbart.
14. Lizenz- und Haftungshinweis für Softwareinstallationen
Computer Support Züri Oberland und Zürisee installiert, aktiviert und konfiguriert Software ausschliesslich im Auftrag und auf Wunsch des Kunden. Die Verantwortung für die Rechtmässigkeit, Lizenzgültigkeit und Herkunft der vom Kunden gelieferten oder gewünschten Software liegt vollständig beim Kunden.
Computer Support Züri Oberland und Zürisee überprüft die Echtheit von Produktschlüsseln, Lizenzen oder Aktivierungscodes nur soweit technisch möglich, übernimmt jedoch keine Gewähr oder Haftung für Lizenzrechte Dritter, insbesondere bei vom Kunden bereitgestellten oder über Drittanbieter bezogenen Lizenzen.
Der Kunde bestätigt, dass er über gültige Nutzungsrechte der eingesetzten Software verfügt und sämtliche Lizenzbedingungen des Herstellers (z. B. Microsoft, Adobe, etc.) akzeptiert und einhält.
Im Falle einer nachträglichen Sperrung oder Ungültigkeit einer Lizenz kann Faessler Media GmbH / Computer Support Züri Oberland und Zürisee nicht haftbar gemacht werden. Eine Rückerstattung, Nachlizenzierung oder Ersatzinstallation erfolgt ausschliesslich nach Aufwand und zu den jeweils gültigen Konditionen.
Sofern Softwareprodukte über Computer Support Züri Oberland und Zürisee beschafft werden, erfolgt die Beschaffung ausschliesslich über offizielle und geprüfte Bezugsquellen.
Die Gewährleistung erstreckt sich auf die korrekte Installation und technische Funktionsfähigkeit der Software. Für Lizenzbedingungen und Nutzungsrechte gelten ausschliesslich die Bestimmungen des jeweiligen Herstellers.
15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters in Dürnten, soweit der Kunde nicht als Konsument im Sinne von Art. 32 ZPO gilt. Für Konsumenten gilt der gesetzliche Gerichtsstand am Wohnsitz des Kunden.
Für Privatkunden (Konsumenten im Sinne von Art. 32 ZPO) gilt der gesetzliche Gerichtsstand am Wohnsitz des Kunden.
16. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 03.04.2026

